Was ist ein Denkmal?
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Man unterscheidet dabei zwischen Bau- und Bodendenkmälern.
Denkmäler unter Wasser gehören im Allgemeinen zur Gruppe der Bodendenkmäler und können einzelne Gegenstände oder ganze Schiffe mit Ladung, einfache, für den Laien nicht erkennbare Bodenverfärbungen, oder ganze Uferabschnitte mit im Gewässergrund verborgenen Kulturresten sein.
Denkmalschutz unter Wasser
Zum Schutz von archäologischen Funden unter Wasser gibt es in den verschiedenen Ländern und Regionen die unterschiedlichsten Gesetze und Regelungen. Vor jedem Tauchgang sollte man sich daher über die bestehenden Festlegungen genau informieren. Oft bestehen Tauchverbote in der Nähe wichtiger archäologischer Stätten, die vor Ort oftmals nicht erkennbar sind. So muss in manchen Ländern selbst bei kleineren Verstößen z.B. mit der Beschlagnahme der Tauchausrüstung gerechnet werden.
Kamen bei dem Untergang von Schiffen oder dem Absturz von Flugzeugen über See Menschen ums Leben und befinden sich deren Überreste immer noch an Bord, werden die Wracks zu Seekriegsgräbern, die durch völkerrechtliche Bestimmungen vor Plünderung und Bergung geschützt sind. Für die Praxis bedeutet dies, dass Tauchgänge zu den Wracks meist erlaubt sind, ein Eindringen in den noch vorhandenen Schiffs- oder Flugzeugkörper jedoch nicht. Ob man überhaupt einen Tauchgang an einem solchen Ort einer menschlichen Tragödie unternehmen sollte, muss jeder Taucher für sich entscheiden.
In Deutschland unterliegen die Archäologie und der Denkmalschutz an Land und unter Wasser der Gesetzgebung der Bundesländer. Die sich daraus ergebenden 16 verschiedenen Denkmalschutzgesetze sind zwar nicht einheitlich, entsprechen sich aber in den bedeutenden Punkten weitestgehend. So ist die Suche nach Denkmälern, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, grundsätzlich genehmigungspflichtig. Auch besteht eine Meldepflicht bei archäologisch relevanten Zufallsfunden an die zuständigen Behörden. Um alle Vorgaben zu kennen, sollte sich jeder Taucher mit den für ihn zutreffenden Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer beschäftigen. Juristisch berührt das Finden von Kulturgütern auch das Besitzrecht, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Das Behalten oder der Verkauf von Fundstücken kann nach Strafgesetzbuch als Unterschlagung, Diebstahl oder gemeinschädliche Sachbeschädigung geahndet werden. Zudem erfüllt der Handel mit diesen Fundstücken den Straftatbestand der Hehlerei.
Fundmeldung
Für die wissenschaftliche Aussagekraft eines Fundstückes ist der Befundzusammenhang entscheidend. Dieser wird in vielen Fällen schon durch Anheben und Bewegen des Objekts beeinträchtigt. In unseren Flüssen, Seen und Küstengewässern kann ein Taucher immer zufällig auf archäologisch und historisch relevante Objekte stoßen. Sicherlich ist das Erkennen in vielen Fällen für einen Laien nicht einfach. Aus diesem Grund sollte schon bei Verdacht, es könnte sich um ein Kulturgut handeln, es an Ort und Stelle belassen werden. Anschließend ist der Fund auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung unmittelbar oder z.B. über die Gemeinde der zuständigen Landesbehörde für Denkmalschutz mitzuteilen. Dabei sollten genaue Angaben zum Objekt, zum Fundort und zu den Fundumständen gemacht werden, so dass die behördlichen Spezialisten den Fund einordnen und ggfs. auch problemlos unter Wasser wieder finden können.
Bei Tauchgängen im Bereich militärischer Objekte muss mit dem Vorhandensein von noch detonationsfähigen oder giftigen Kampfmitteln gerechnet werden. Oftmals sind diese durch Aufwuchs, Rost oder Verkrustungen nicht ohne weiteres als gefährliche Objekte zu erkennen. Kampfmittel zählen zwar grundsätzlich zum Gesamtensemble des Bodendenkmals, doch sind in diesem Fall auch die Bestimmungen der Kampfmittelverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass das Aneignen von Kampfmitteln verboten ist und jeder Fund unverzüglich der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden muss.
FUWA e.V. und Denkmalschutz
Der Verein zur Förderung der Unterwasser-Archäologie (FUWA e.V.) hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der staatlichen Denkmalpflege zu unterstützen. Im Rahmen offizieller Projekte, die durch den FUWA e.V. unterstützt werden, soll interessierten Sporttauchern die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv unter der Anleitung von Wissenschaftlern im Bereich der Unterwasser-Archäologie einzubringen. Neben der verpflichtenden Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen über archäologisches Tauchen, in denen die beteiligten Sporttaucher die Anwendung von Methoden und den richtigen Umgang mit Denkmälern unter Wasser vorab lernen, sollen sie auch allgemein für den Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser sensibilisiert werden. Oft wissen Sporttaucher gar nicht, dass sie bei privaten Tauchgängen auf kulturell wertvolle Objekte stoßen und diese unbewusst durch ungenügende Tauchpraxis, anfassen, daran wackeln oder gar herausreißen unwiederbringlich zerstören.
Interessante Literatur zum Thema:
- Eisenmann, M., Knepel, G., Maack, G. & Mainberger, M. (2007): Denkmalgerechtes Tauchen - Unterwasserarchäologie - Wracktauchen. - Delius Klasing, Bielefeld: 133 S.
- Knepel, G. (2013): Überblick über die Gesetze und Regelungen zum Schutz von Unterwasserdenkmälern im deutschsprachigen Raum und den Anrainerstaaten des Mittelmeeres. - In: Reinfeld, M. (Hrsg.), Archäologie im Mittelmeer. Philipp von Zabern, Darmstadt Mainz: 185-191.
- Lüth, F., Maarleveld, T. & Rieck, F. (Hrsg.) (2004): Tauchgang in die Vergangenheit. - Konrad Theiss, Stuttgart: 112 S.
- Öser, R. (2011): Kriegsschrott in der Ostsee. - Militärverlag, Berlin: 219 S.
- Seidel, J. (2006): Unterwasser-Archäologie für Sporttaucher. - Müller Rüschlikon, Stuttgart: 160 S.